allgemeine Geschäftsbedingungen1. Leistungsart:Frau Sabine Ewringmann vermittelt im Namen und Auftrag des Eigentümers / Verwalters, Mietverträge für Ferienobjekte zwischen Kunden und Eigentümer / Verwalter und ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Ich bin nicht Eigentümer der Unterkünfte, auch kein Reiseveranstalter mit Reisekomplettangeboten; ich vermittele die Unterkünfte für die Eigentümer bzw. für das Vermietungsbüro auf Mallorca, von dem Sie während Ihres Urlaubes auch betreut werden, von dem auch die Schlüssel übergeben werden und Ihnen das Ferienobjekt gezeigt wird2. Vertragsabschluß :Der Abschluss des Vertrages erfolgt zwischen dem Eigentümer der Ferienwohnung und dem Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit seinen Buchungswunsch mittels Anfrageformular schriftlich, per E-Mail, per Fax oder telefonisch mitzuteilen. Er erhält daraufhin ein verbindliches/ schriftliches Angebot des Vermieters mit der erforderlichen Angebots / Buchungsnummer , welches der Kunde innerhalb 5 Tagen, durch telefonische bzw. schriftliche Form per Post, Fax; E-Mail unter Angabe der Angebots / Buchungsnummer annimmt. Bei Objekten mit dem Buchstaben "F" beträgt die Frist 3 Tage. Bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn kommt der Vertrag bereits mit der telefonischen Buchungsbestätigung zustande. In diesem Fall hat die Übermittlung des schriftlichen Vertrages nur die Funktion der Dokumentation der mündlich getroffenen Vereinbarungen. Der Kunde erhält daraufhin unverzüglich die Buchungsbestätigung. mit den erforderlichen Daten und der Bankverbindung. 3. Bezahlung:Mit Vertragsschluss, wird eine Anzahlung, entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig. Falls im Vertrag zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vermerkt ist, beträgt diese 20% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 8 Tagen unter Angabe der Buchungsnummer zu leisten. Geht die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Pkt. 8.0 zu berechnen. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Reise Antritt fällig und auf das im Buchungsformular angegebene Konto zu überweisen, bzw. bei einigen, dann in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Objekten, bei der Anreise direkt an den Vermieter/Verwalter zu bezahlen. Alle notwendigen Reiseunterlagen erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Anreise. |
|
Geht die Restzahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren zu berechnen. |
|
4. Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienunterkunft zum vereinbarten Termin. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, Unwetter, landesübliche Wasser- und Stromausfall, Streik, Krieg, kann keine Haftung übernommen werden. Ist die Nutzung des Mietobjekts aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung des Vermieters auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Die Nutzung der Ferienwohnung einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Unfällen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Für mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Einbruchdiebstählen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Er haftet auch nicht für Beeinträchtigungen durch Baulärm auf benachbarten Grundstücken oder näheren Umgebung. 5. Haftung des Mieters:Der Mieter haftet für die pünktliche Zahlung laut Vertrag. Er haftet persönlich für die von ihm, seiner Mitbewohner, mitgebrachter Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt bzw. Inventar. Schäden sind dem Vermieter oder Beauftragten unverzüglich zu melden. |
6. Pflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter:Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und eventuelle Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter oder Beauftragten zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Ferienobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer / Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Vergütung für die Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben auf verlangen des Eigentümers / Beauftragten das Objekt unverzüglich zu verlassen.Die Ferienunterkunft muss pfleglich behandelt werden und in ordentlichem Zustand verlassen werden: Das Geschirr muss gespült werden und der Müll regelmäßig entsprechend den örtlichen Bedingungen entsorgt werden. Die Endreinigung selbst wird vom Vermieter / Beauftragten vorgenommen. Der Mieter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Schäden oder Störungen dazu beizutragen die Schäden so gering wie möglich zu halten. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Das Mietobjekt ist überwiegend von Gärten und Naturanlagen umgeben, wo die Kleintierwelt noch in Ordnung ist. Mit Ameisen, Mücken, Käfern etc. muß in diesen Regionen gerechnet werden. Dies stellt keinen Mangel dar. Ersatzansprüche können hierfür nicht geltend gemacht werden.Gleiches gilt bei Störungen der Strom.-Gas-u.-Wasserversorgung, die auf den Balearen des öfteren auftreten können. |
7. An- und Abreise:Bei Anreise kann das Mietobjekt ab 16:00 Uhr übernommen werden. Die Abreise muss bis 11:00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter vereinbart werden. 8. Rücktritt:Der Rücktritt vom Vertrag durch den
Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen per Post, Fax oder E-Mail.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Vermieter. Als Rücktrittsgebühren
werden vom Mietpreis einbehalten: bzw gefordert. |
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und /oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht vom Eigentümer / Vermieter nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer / Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt. |
|
10. Rücktritt durch den Eigentümer Wird die Vertragsdurchführung bei Vertragsabschluß infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Eigentümer / Vermieter den Vertrag kündigen. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und / oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages nach Abmahnung nachhaltig stören oder vertragswidrig verhalten, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts oder des Inventars.
Haftungshinweis: Haftung des Vermittlers Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers erstellt, für eventuelle Abweichungen z.B. aufgrund späterer Änderungen wird keine Haftung übernommen. Externe Webseiten Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. © ferienwohnung-auf-mallorca Stand : 04.06.2011 |